Berufliche Rehabilitation
Die Themen in der Kurzübersicht
Ausgewählte Beiträge in dieser Rubrik
Wie sage ich es meinem Arbeitgeber?
Eine Behinderung wirkt sich oft auch auf das Arbeitsleben der Betroffenen aus. Sie muss aber nicht zum Verlust der Arbeit führen. Doch wie mit der neuen Situation umgehen? Muss der Arbeitgeber über das Handicap informiert werden?
Mehr Hilfen im Arbeitsleben
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen und sind im Arbeitsleben besonders geschützt. Wer einen GdB zwischen 30 und 40 hat, kann sich mit Ihnen gleichstellen lassen.
Sonne und alles Schöne
Steffi Raila ist seit ihrem Unfall 2005 querschnittgelähmt. Ihre Reiselust hat sie zum Job gemacht und eine Reise-Internetportal gegründet. Inzwischen vermittelt sie auch Reisen.
Der Zeitenwandler
Durch eine fortschreitende Muskeldystrophie war Marc Keineke arbeitslos geworden. Doch damit wollte er sich nicht zufrieden geben und gründete deshalb sein eigenes Unternehmen in einer zukunftsträchtigen Branche.
Verwandte Themen
Feststellung einer Behinderung
Menschen mit (Schwer-)behinderung stehen Vergünstigungen und Hilfen in verschiedenen Bereichen des Lebens zu - auch in der Arbeitswelt. Damit Sie Ihre Rechte aber auch in Anspruch nehmen können, muss zunächst Ihre Behinderung förmlich festgestellt werden.
Schwerbehinderten-Recht:
Ausgleich von Nachteilen
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dieser wichtige und eigentlich so selbstverständliche Grundsatz ist im deutschen Grundgesetz verankert (Artikel 3, Absatz 3). Spezielle Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung sollen helfen, Benachteiligungen auszugleichen. Ein Überblick.








