Die Pflegestufen

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Zur Festlegung einer Pflegestufe muss der Pflegebedürftige einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Ein Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überprüft die Angaben vor Ort.
Für die Einstufung haben die Kassen einen bestimmten Zeitaufwand für tägliche Grundpflege festgelegt. Danach richtet sich, ob Stufe I, II oder III vorliegt. Auch wer Stufe I nicht erreicht, die so genannte Stufe 0, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Pflegestufen
Pflegestufe 0 - erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegestufe 1 - erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe 2 - schwer pflegbedürftig
Ihr Weg zur Anerkennung einer Pflegestufe
Für Pflegebedürftige gibt es im Rahmen der Pflegeversicherung Leistungen nach dem SGB XI. Diese gehören für Menschen mit Behinderung zu den wichtigsten in unserem Sozial- und Gesundheitssystem.


