Die Pflegestufen

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Zur Festlegung einer Pflegestufe muss der Pflegebedürftige einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Ein Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überprüft die Angaben vor Ort.

Für die Einstufung haben die Kassen einen bestimmten Zeitaufwand für tägliche Grundpflege festgelegt. Danach richtet sich, ob Stufe I, II oder III vorliegt. Auch wer Stufe I nicht erreicht, die so genannte Stufe 0, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

 

Pflege

Ihr Weg zur Anerkennung einer Pflegestufe

Für Pflegebedürftige gibt es im Rahmen der Pflegeversicherung Leistungen nach dem SGB XI. Diese gehören für Menschen mit Behinderung zu den wichtigsten in unserem Sozial- und Gesundheitssystem.

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Basisinformationen

In vielen Fällen benötigen Menschen mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung die Pflege durch andere Personen. 

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