Geldleistungen der Pflegekassen
Pflege durch Angehörige oder Laienkräfte
Je nach Pflegestufe werden von den Pflegekassen unterschiedliche Geldleistungen gezahlt. Dabei hängt es davon ab, wer die Pflege tatsächlich erbringt.
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege selbst organisiert und durch Laienkräfte ausgeführt wird. Dazu zählen alle Personen, die privat und ohne Fachausbildung zu Hause pflegen, wie zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn.
| seit 2008 | seit 2010 | ab 2012 |
Pflegestufe 1 | 215 Euro | 225 Euro | 235 Euro |
Pflegestufe 2 | 420 Euro | 430 Euro | 440 Euro |
Pflegestufe 3 | 675 Euro | 685 Euro | 700 Euro |
Lesen Sie weiter - Geldleistungen bei Pflege durch Fachpersonal
Basisinformationen
In vielen Fällen benötigen Menschen mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung die Pflege durch andere Personen.



