Besonderheiten bei Kindern

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Bei Kindern ist für die Zuordnung zu einer Pflegestufe der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Es muss zwischen altersgemäßem Hilfebedarf und krankheitsbedingten Mehrbedarf unterschieden werden.
Eigenständige Beherrschung von Verrichtungen des täglichen Lebens durch Kinder verschiedener Altersstufen
Verrichtung | Alter |
Waschen | 7 Jahre |
Duschen | 10 Jahre |
Baden | 10 Jahre |
Zähne putzen | 7 Jahre |
Blasen- und Darmentleerung | 6 Jahre |
mundgerechte Zubereitung der Nahrung | 7 Jahre |
Aufnahme der Jahre | 3 Jahre |
aufstehen/ zu Bett gehen | 12 Jahre |
an- und auskleiden | 6 Jahre |
stehen | 1,5 Jahre |
gehen | 1,75 Jahre |
Treppen steigen | 3,5 Jahre |
verlassen und aufsuchen der Wohnung | 6,5 Jahre |
Die Begutachtung bei Kindern erfolgt in zwei Schritten
Im ersten Schritt werden die Pflegezeiten für die Einzelverrichtungen der Grundpflege ermittelt. Die Summe ergibt den Gesamtpflegezeitaufwand.
Im zweiten Schritt wird vom Gesamtpflegezeitaufwand dann der Zeitwert für ein gesundes, altersgerecht entwickeltes Kind abgezogen. Dieser Zeitwert ergibt den eigentlichen Pflegezeitaufwand der durch die jeweilige Krankheit und/ oder Behinderung verursacht wird.
Zu berücksichtigen ist, dass der hauswirtschaftliche Versorgungsbedarf über dem eines gesunden, gleichaltrigen Kindes liegen muss. Bei Kindern im Alter zwischen dem vollendeten 8. und 14. Lebensjahr kann unter den genannten Voraussetzungen in den einzelnen Pflegestufen ein bestimmter Anteil des zeitlichen Mindestwerts für den Hilfebedarf bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen unterstellt werden. In der Pflegestufe I sind das 30 Minuten, in der Pflegestufe II und III jeweils 45 Minuten. (Bobe Kaulfuss)
