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Unterwegs im öffentlichen Nahverkehr

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben.

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Ausweise und Sonderregelungen

Kurz noch was einkaufen, bei der Freundin auf einen Kaffee vorbeischauen. Solche Vorhaben können für Autofahrer mit Gehbehinderung zum Problem werden, wenn mal wieder alle Parkplätze belegt sind. Parkausweise können Abhilfe schaffen.

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Mobilität - Fahrdienste
Rollstuhlsymbol am Rückspiegel eines Autos
© iStockphoto.com / andres balcazar

Mobile Helfer

Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder ein Besuch bei Freunden - Fahrdienste sollen Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.

Welche Aufgabe hat der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, rollstuhlgebundenen und anderen schwerbehinderten Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können, die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben möglich zu machen und zu erleichtern.

Er ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz und wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Rechtsgrundlage sind die §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch XII in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX).

Wer kann den Fahrdienst in Anspruch nehmen?
Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und dem entsprechenden Eintrag "a.G." im Schwerbehindertenausweis können den Fahrdienst in Anspruch nehmen. Regional unterschiedlich ist darüber hinaus der Eintrag "B" (Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen) oder "H" (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis erforderlich. In begründeten Ausnahmefällen wird - ebenso regional unterschiedlich - die Fahrdienstberechtigung auch ohne das Merkmal "a.G." im Schwerbehindertenausweis erteilt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Menschen wegen der besonderen Art und Schwere ihrer Behinderung zu ihrer Fortbewegung dauernd die Hilfe anderer benötigen (beispielsweise Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung oder Altersgebrechlichkeit).

Wer selbst über ein eigenes Fahrzeug verfügt oder in der Lage ist, allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis zu fahren, hat keinen anspruch. Das zuständige Sozialamt prüft individuell, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Was kostet der Fahrdienst und wo kann ich eine Kostenübernahme für die Nutzung des Fahrdienstes beantragen?
Um den Fahrdienst in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim örtlichen Sozialamt erforderlich. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten anspruchsberechtigte Menschen kostenlose Berechtigungsscheine beziehungsweise einen Berechtigungsausweis zur Teilnahme am Fahrdienst. Werden die vorgeschriebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten, wird regional unterschiedlich eine Eigenbeteiligung pro Fahrt erhoben.

Welche Fahrten und Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Die Berechtigungsscheine des Sozialamts können für Fahrten zu Verwandten und Bekannten, zum Besuch von gesellschaftlichen, sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen sowie für Behördengänge oder Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden. Die Fahrdienste holen die Betroffenen direkt von zu Hause ab, begleiten sie gegebenenfalls zum entsprechenden Termin und bringen sie wieder nach Hause zurück.

Krankenfahrten, also solche Fahrten, die der ärztlichen Versorgung oder der sonstigen medizinischen oder therapeutischen Behandlung dienen, sind in der Regel von der Berechtigung ausgenommen. Dies gilt auch für Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder beruflichen Zwecken dienen. Die Kosten für diese Fahrten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von den zuständigen Sozialleistungsträgern übernommen (zum Beispiel Krankenkasse oder Agentur für Arbeit), oder sie müssen vom Betroffenen selbst getragen werden.

Wo kann ich meine Fahrtwünsche anmelden?
Die Sozialämter informieren darüber, welche Anbieter von Fahrdiensten sich in der Nähe des Wohnortes des Betroffenen befinden. AW

 

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