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Mobilität - Auto - Praktische Hilfen - Parkerleichterungen
© iStockphoto.com/acilo

Ausweise und Sonderregelungen

Sollte Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL" versehen sein, können Sie eine Ausnahmegenehmigung (EU-Parkausweis) beantragen und so von einigen Parkerleichterungen profitieren. Und auch Menschen, die die Einstufung "aG" knapp verpasst haben, können Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, denn in einigen Bundesländern gelten für diese Personengruppe Sonderregelungen.

 

Der blaue EU-Parkausweis - Parkerleichterungen für Blinde (BL) und Menschen mit schwerer Gehbehinderung (aG)

Besitzern eines blauen EU-Parkausweises ist nämlich Folgendes erlaubt:

  • das Parken auf Behindertenparkplätzen (gekennzeichnet durch das blaue Zusatzschild mit dem "Rollstuhlfahrersymbol")
  • das Parken im eingeschränkten Halteverbot und in Zonenhalteverboten, ausgenommen Halteverbote mit Zusatzbeschilderung wie "Rettungsweg Feuerwehr", "Einsatzfahrzeuge", "Polizei" etc. (bis zu drei Stunden; die Ankunftszeit muss mit einer Parkscheibe angezeigt werden)
  • das Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten
  • das Parken auf Parkplätzen von Anwohnern (bis zu drei Stunden; die Ankunftszeit muss mit einer Parkscheibe angezeigt werden)
  • das Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • das Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots und auf Parkplätzen, für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist

Wenn nichts anderes angegeben ist, beträgt die höchstzulässige Parkdauer 24 Stunden.

 

Der blaue EU-Parkausweis wird unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" vom Straßenverkehrsamt ausgegeben und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die dort bestehenden Parkerleichterungen.

Tipp: Einen blauen EU-Parkausweis erhalten Personen mit den Merkzeichen "aG" oder "BL" Schwerbehindertenausweis auch dann, wenn sie selbst keine Fahrerlaubnis besitzen, aber auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind.

Hinweis: Die vor 2001 ausgestellten Parkausweise ohne Lichtbild werden nur noch bis zum 31. Dezember 2010 anerkannt, danach gelten nur noch die EU-weit einheitlichen, blauen Parkausweis mit Lichtbild.

 

Parkplatzreservierung für Menschen mit schwerer Gehbehinderung (aG)

Die Straßenverkehrsbehörde kann Menschen mit schwerer Gehbehinderung außerdem ein Sonderparkrecht einräumen: Ein Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum vor der Wohnung und/oder Arbeitsstätte wird als der ihrige gekennzeichnet und darf fortan nur noch von ihnen genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in ihrem Haushalt ein eigenes Auto vorhanden ist und in zumutbarer Entfernung nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Garagen, Mieterparkplätze etc. Bei Privat- oder Mieterparkplätzen können personenbezogene Parkplätze häufig bei der jeweiligen Verwaltung (z. B. Wohnungsbaugesellschaft) beantragt werden.

 

Sonderregelungen der Bundesländer - "aG-light"

Seit Juni 2009 können in verschiedenen Bundesländern bestimmte Parkerleichterungen auch in Anspruch genommen werden, wenn die Einstufung "aG" nicht vorliegt. Diese Ausnahmegenehmigung wird auch als "aG-light" bezeichnet. 

 

Folgende Personengruppen können davon profitieren:

  • Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen G und B), einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 und mehr für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, (wenn sich diese auf das Gehvermögen auswirken) 
  • Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen G und B), einem GdB von 70 und mehr für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, (wenn sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von 50 und mehr für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane 
  • Menschen mit Schwerbehinderung, die an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind, wenn dafür ein GdB von 60 und mehr vorliegt 
  • Menschen mit Schwerbehinderung mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von 70 und mehr vorliegt 

Den Parkausweis der Bundesländer erhalten Sie ebenfalls beim Straßenverkehrsamt. Er umfasst meist die Parkerleichterungen des blauen EU-Parkausweises – mit Ausnahme der Erlaubnis auf Behindertenparkplätzen zu parken. (CS)

 

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